Aufnahme

Die Kleinkindgruppe der Pfarre Liefering – Baldehof, Lexengasse 3,

darf Kinder ab dem 1. Geburtstag bis zum Kindergarteneintritt zur Betreuung und Förderung aufnehmen!

 

Die Mitarbeiterinnen arbeiten nach dem „Sozialpädagogischen Konzept“,

das in Absprache mit der Pfarre erstellt wurde.

(siehe Konzept)

 

Der Aufnahmevertrag ist verbindlich für 1 Jahr (bzw. bis Ende August des begonnenen Kindergartenjahres Sep. – Aug.)

Eine Reduzierung der Betreuungsvereinbarung kann in diesem Zeitraum nicht vollzogen werden. (nur in Ausnahmefällen)

Eine vorzeitige Kündigung der Betreuungsvereinbarung ist nur mind. 3 Monate im Vorhinein möglich.

 

 

Anmeldung:  jederzeit > über die Homepage der Erentrudisstiftung möglich

 

Aufnahmebedingungen

 

Berufstätigkeit beider Elternteile

 

Die Eltern verpflichten sich, sich für die Eingewöhnung des Kindes

vier Wochen Zeit zu nehmen!

 

Vorzugsweise werden Kinder aus der eigenen Pfarrgemeinde aufgenommen.

 

Gründe für einen ev. Ausschluss:

 

Ein Elternteil, für eine längere Zeit, nicht mehr Berufstätig ist!

 

Kinder, bei denen aus schwerwiegenden Gründen durch den Besuch der Einrichtung eine Schädigung der anderen Kinder oder des Betriebes zu befürchten ist, können von der Aufnahme oder vom weiteren Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden.

 

Ein Kind kann ausgeschlossen werden, wenn nicht für eine entsprechende Körperpflege und Kleidung des Kindes gesorgt ist, wenn ordnungsgemäße Übergabe und pünktliche Abholung des Kindes wiederholt unterlassen werden oder das Kind ohne hinreichenden Grund länger als zwei Wochen wiederholt fern bleibt.

 

Vom weiteren Besuch der Einrichtung kann das Kind auch ausgeschlossen werden, wenn die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten die Einzahlung der Beiträge unterlassen oder mehr als zwei Monate (ohne Vereinbarung) im Rückstand sind.